Geänderte Anlieferbedingungen beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen ab 01.01.2026
Neue Arbeitsschutzbestimmungen schreiben die Anlieferung nur mit Fahrzeugen mit einer Kippvorrichtung vor
Für alle Anlieferer am Restmüllheizkraftwerk Böblingen ändern sich ab 1. Januar 2026 die Anlieferbedingungen aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben: Ab dem neuen Jahr ist die Anlieferung von Abfällen nur noch mit Fahrzeugen möglich, die selbstständig abkippen können.
Anlieferer, die Abfälle wie Renovierungsabfälle oder Sperrmüll mit Fahrzeugen mit Handentladung bringen wollen – beispielsweise Sprinter, Transporter oder Pkw mit Anhänger –, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Restmüllheizkraftwerk entladen und werden deshalb abgewiesen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Umsetzung von gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen. Personen dürfen sich ab Januar 2026 nicht mehr in der Anlieferhalle aufhalten. Die bisher für Kunden zur Handentladung genutzten Container, die außerhalb der Anlieferhalle aufgestellt waren, mussten im Zuge umfangreicher Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände entfernt werden.
Für kleine Mengen an Sperrmüll oder Renovierungsabfällen aus Privathaushalten stehen den Bürgern und Bürgerinnen des Landkreises 30 Wertstoffhöfe zur Verfügung. Größere Mengen und Abfälle, die nicht aus Privathaushalten stammen, müssen direkt an einen privaten Entsorgungsfachbetrieb angeliefert werden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Verständnis für die geänderten Anlieferbedingungen zum Schutz der Gesundheit der Anlieferer und der Mitarbeiter und steht bei Rückfragen gerne telefonisch unter 07031 663 1550 zur Verfügung.
