Besonderheiten für Gewerbebetriebe
Abfälle und Wertstoffe richtig entsorgen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterscheidet Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) müssen dem Landkreis Böblingen überlassen und zur öffentlichen Müllabfuhr bereitgestellt werden. Restmüll von außerhalb des Landkreises wird nicht angenommen. Stofflich oder energetisch verwertbare Abfälle müssen getrennt gesammelt werden.