An unseren zwei Annahmestellen nehmen wir kostenlos Schadstoffe von Privathaushalten in kleinen Mengen an.
Das ist zu beachten:
- Berechtigt zur Abgabe sind nur Privathaushalte (Keine Anlieferungen von Gewerbe möglich)
- die Abgabe der Schadstoffe ist nur in verschlossenen und beschrifteten Behältern möglich
- Die maximale Abgabemenge ist 10 Liter / 10 Kilogramm
Ausnahme: gipshaltige Abfälle bis maximal 30 Liter (gegen Gebühr)
- Es ist keine Anlieferung von Altöl möglich. Dieses muss beim Neukauf im Handel zurückgegeben werden.
- Die Abgabe von Schadstoffen ist kostenlos
Ausnahme Gips: je 10 Liter gipshaltige Abfälle kosten 1,- Euro
- Wichtig: Für Asbest und Glas- und Steinwolle gelten gesonderte Regelungen.
Unsere Schadstoffannahmestellen
- Wertstoffhof Böblingen-Hulb, Hanns-Klemm-Straße 31
Mo – Fr 10.00 – 18.00 Uhr
Sa 09.00 – 15.00 Uhr
- Wertstoffzentrum Herrenberg-Kayh, Gipswerkstraße 19
Mi + Fr 10.00 – 18.00 Uhr
Sa 09.00 – 15.00 Uhr
Gesonderte Regelungen
Asbest / Glas- und Steinwolle
Asbestzementhaltige Abfälle
Ältere Fassadenplatten und Dachwellplatten enthalten häufig gesundheitsgefährdende Asbestfasern. Deshalb sind bei der Entsorgung besondere Vorsichtsmaßnehmen erforderlich. Der Abbau von Fassadenplatten muss durch eine Fachfirma erfolgen. Eine Entsorgung auf den Deponien im Landkreis ist nicht möglich. Lediglich Kleinstmengen können unter Beachtung strenger Anlieferbedingungen erfolgen.
Das ist zu beachten:
- In staubdichten Säcken…
- maximal 0,25 m³ aus Privathaushalten
- gegen Gebühr
Glas- und Steinwolle
Künstliche Mineralfasern, die vor dem Jahr 2000 eingebaut wurden, können gesundheitsschädlich sein. Erst danach durften nur noch Mineralfaserprodukte verarbeitet werden, die als unbedenklich gelten. Deshalb gibt es auch hier beim Entsorgen und Anliefern genaue Vorschriften.
Das ist zu beachten:
- In Säcken…
- Gegen Gebühr
- Jede gewerbliche Anlieferung ist uns vorher anzumelden. Erst nach erteilter Erlaubnis ist die Anlieferung möglich. Informationen telefonisch unter: 07031 663-1931.