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Flyer zu den Gebühren 2024
Die jährliche Abrechnung der Abfallgebühren
Der Gebührenbescheid
Die Abfallgebühren werden für ein Grundstück festgesetzt. Den Gebührenbescheid erhält der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnanlagen die Hausverwaltung. Pro Grundstück wird nur ein Gebührenbescheid verschickt.
Gebührenbescheid für Privathaushalte und Wohnanlagen
Aktuelles Jahr
- Die Grundgebühr je Wohneinheit für das laufende Jahr
- Leerungsgebühr je Restmüllbehälter: 4 Mindestleerungen + Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)
Optional:- Jahresleerungsgebühr Biotonne (unabhängig von der Anzahl der Leerungen)
- Leerungsgebühr je Wertstoffbehälter: Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)
Vorjahr
- Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Restmüllbehälter
Optional:- Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Wertstofftonne
Gebührenbescheid für Gewerbe und Sonstige
Aktuelles Jahr
- Die Grundgebühr je Nutzeinheit für das laufende Jahr
- Leerungsgebühr je Restmüllbehälter: Vorauszahlungen entsprechend der Leerungen des Vorjahres
Optional:- Jahresleerungsgebühr Biotonne (unabhängig von der Anzahl der Leerungen)
- Leerungsgebühr je Wertstoffbehälter: Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)
Vorjahr
- Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Restmüllbehälter
Optional:- Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Wertstofftonne
Korrekturblatt für Änderungen
Dem Gebührenbescheid liegt ein Korrekturblatt (PDF, 245,2 KiB) bei. Mit diesem Blatt teilen Sie uns bei Bedarf folgende Änderungen mit:
- Eigentumsverhältnisse
- Anzahl der Wohneinheiten (Privathaushalte)
- Anzahl der Nutzeinheiten (Gewerbebetriebe)
- Behälter
Grundgebühr - Leerungsgebühr
Abfallgebühren
Bestellung, Rückgabe, Tausch
Abfallbehälter
Haben Sie auf Ihrem Grundstück zu wenige oder zu viele Abfallbehälter? Benötigen Sie eine neue Tonne, weil die alte einen Riss bekommen hat? Der Eigentümer oder Hausverwalter des Grundstücks kann Behälter bestellen, tauschen oder zurückgeben. Die Abfallbehälter werden grundstücksbezogen erfasst und sind Eigentum des Landkreises Böblingen.
Rechtliche Grundlagen für die Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftssatzung
Die Abfallwirtschaftssatzung enthält die rechtlichen Grundlagen für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Böblingen. Neben den Abfallgebühren finden Sie hier beispielsweise die Begriffsbestimmungen zu den verschiedenen Abfallarten und Informationen zur richtigen Bereitstellung der Abfälle.
Kontaktbox
Beratung, Gebühren, Behälter, Abholung von Sperrmüll / Schrott und Reklamation.
Abfallinfo