Bodenaushub, unbelastet (Z 0)

Anlieferung mit dem PKW (auch mit Anhänger)

Zu den Steinbrüchen Fa. Baresel in Ehningen, Fa. NSN in Magstadt, Fa. Mayer in Mötzingen. Die Gebührenerhebung erfolgt hier durch die Steinbrüche.
Bei der Fa. Baresel wird nach Gewicht, bei der Fa. NSN und Fa. Mayer wird nach angeliefertem Volumen abgerechnet.

Anlieferung mit dem LKW

Größere Mengen können nur mit einem von uns genehmigten Antrag auf Anlieferung von Bodenaushub angeliefert werden. Dieser Antrag muss uns mindestens 3 Arbeitstage vor der geplanten Anlieferung vorliegen. Der angelieferte Bodenaushub wird verwogen.

Gebühr
14,50 €/t (Mindestgebühr)

Bezahlung nur mit SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Anlieferung von Bodenaushub stellen, müssen Sie zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und mitschicken – ebenfalls mindestens 3 Arbeitstage vor der geplanten Anlieferung. Das Lastschrift-Formular ist dem Antrag auf Anlieferung beigefügt. Die Anlieferungen werden an der Waage der Annahmestelle erfasst und der Beförderer erhält vom Abfallwirtschaftsbetrieb einen Gebührenbescheid. Die Gebühr wird zwei Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheids vom Konto des Beförderers abgebucht.

Bodenaushub weitergeben statt deponieren

Eine Weiterverwertung von unbelastetem Bodenaushub ist eventuell über die Bodenbörse des Landkreises Böblingen möglich. Ausgehobenen Boden weiterzugeben dient der Abfallvermeidung und schont knappen Deponieraum.

Bodenaushub, gering belastet (Z 0*)

Anlieferung mit dem LKW

Größere Mengen können nur mit einem von uns genehmigten Antrag auf Anlieferung von Bodenaushub angeliefert werden. Dieser Antrag muss uns mindestens 3 Arbeitstage vor der geplanten Anlieferung vorliegen. Der angelieferte Bodenaushub wird verwogen.

  • Gebühr: 18,10 €/t (Mindestgebühr)
  • Ein Freigabeantrag ist erforderlich.
  • Analysen nach der Verwaltungsvorschrift vom 14.03.2007 des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial sind vorzulegen.

Bezahlung nur mit SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Anlieferung von Bodenaushub stellen, müssen Sie zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und mitschicken – ebenfalls mindestens 3 Arbeitstage vor der geplanten Anlieferung. Das Lastschrift-Formular ist dem Antrag auf Anlieferung beigefügt. Die Anlieferungen werden an der Waage der Annahmestelle erfasst und der Beförderer erhält vom Abfallwirtschaftsbetrieb einen Gebührenbescheid. Die Gebühr wird zwei Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheids vom Konto des Beförderers abgebucht.

Was kommt wohin?

Abfall-ABC

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