Mit dem Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) erfüllt der Landkreis Böblingen die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz und bietet für die Zukunft Entsorgungssicherheit zu günstigen Preisen.
Die High-Tech-Anlage steht für eine dauerhafte Energiegewinnung aus Müll zu höchsten Umweltstandards und wird von einem Zweckverband betrieben, dem die Landkreise Böblingen, Calw, Freudenstadt, Rottweil und die Landeshauptstadt Stuttgart angehören.
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Siedlungsabfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Der Restmüll muss beispielsweise thermisch vorbehandelt, das heißt in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Dies hat der Gesetzgeber zum Schutz von Boden, Luft und Grundwasser bestimmt.
Öffnungszeiten und Kontakt
Montag - Donnerstag | 07:15 - 17:00 Uhr |
Freitag | 07:15 - 16:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis: Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten für die Verwiegung, das Abladen und die Bezahlung Ihrer Anlieferung ein, damit diese noch im Rahmen der Öffnungszeiten berücksichtigt werden kann.
Selbstanlieferer
Gewerbliche Anlieferungen von Abfällen zur Beseitigung benötigen eine Entsorgungszulassung. Bitte beachten Sie die Trennpflicht für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Begleichung der Gebühr:
- EC-Karte
- Barzahlung (momentan wegen Corona nicht möglich)
- Kundenkarte mit Einzugsermächtigung
Wichtiger Hinweis: Hierzu benötigt das RMHKW mindestens eine Woche vorher Ihre Einzugsermächtigung. Die Kundenkarte wird dann postalisch zugeschickt.