Wählen Sie Mehrweg
Das können Sie tun!
Reduzieren Sie Einwegverpackungen bei Essen und Getränken zum Mitnehmen. Seit dem 01.01.2023 haben Kunden bei Speisen und Getränken zum Sofortverzehr oder im To-go-Bereich die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen. Entscheiden Sie sich für Mehrweg!
- Fragen Sie aktiv, welche Mehrweg-Möglichkeiten angeboten werden.
Nicht nur Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés oder Bistros, sondern auch Bäckereien oder Metzgereien, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen sichtbar über die verschiedenen Verpackungsmöglichkeiten informieren.
- Wählen Sie einen Mehrwegbecher!
Für Getränke zum Mitnehmen muss stets eine Mehrwegalternative angeboten werden. Es ist egal, aus welchem Material der angebotene Einwegbecher besteht.
- Wählen Sie Mehrwegbehälter für Speisen!
Größere Betriebe sind verpflichtet, eine Mehrwegalternative für Speisen zum Mitnehmen anzubieten.
- Bringen Sie eigene Behälter mit und fragen Sie nach Mehrwegalternativen.
Kleinere Betriebe müssen mitgebrachte Behälter ihrer Kundinnen und Kunden befüllen, wenn sie keine Mehrwegalternative dazu anbieten.
- Einwegprodukte werden zu Müll - unabhängig vom Material!
Die Mehrwegangebotspflicht für Speisen bezieht sich leider nur auf Kunststoffe. Bedenken Sie aber, dass auch Ersatzmaterialien für Kunststoff-Behältnisse wie beispielsweise Pappe in öffentlichen Abfalleimern entsorgt und so als Restmüll verbrannt. Bleiben Sie bei Mehrweg!
Abhängig von der Größe des Betriebs
Umfang der Angebotspflicht
Betriebe, die eine Verkaufsfläche unter 80 m² und maximal 5 Beschäftigte haben, sind im Folgenden "kleinere Betriebe".
Bei größeren Betrieben kann ich: |
Bei kleineren Betrieben darf ich |
Mehrwegbehälter fordern |
nach Mehrwegbehältern fragen |
Mehrwegbehälter verschmutzt zurück bringen |
eigene Behälter mitbringen, wenn keine Mehrwegbehälter angeboten werden |
Die häufigsten Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern
FAQ zum Thema Mehrwegangebotspflicht
Welchen Zweck hat die Mehrwegangebotspflicht?
Durch die Mehrwegangebotspflicht müssen Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Einwegverpackungen sollen so vermieden und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Dies regelt der § 33 Verpackungsgesetz, der die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt.
Wer muss Mehrwegalternativen anbieten?
Alle Betriebe, die Speisen oder Getränke "to go" verkaufen, müssen eine Mehrweglösung anbieten. Ausnahmen existieren für kleine Unternehmen.
Diese Angebotspflicht betrifft alle Letztvertreiber, die Einweggetränkebecher oder Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff vor Ort für den sofortigen Verzehr befüllen, so z. B. Restaurants, Cafés, Bäckereien, Kantinen. Aber auch Kinos, Tankstellen, Caterer, Imbisse, Supermärkte oder Lebensmittelgeschäfte sind zum Angebot einer Mehrweglösung verpflichtet.
Wieviel Müll kann durch Mehrweg eingespart werden?
Einweggeschirr und -verpackungen für Speisen und Getränke To- go verursachen deutschlandweit jährlich etwa 350.000 Tonnen Abfall (Stand: 2017). Während der Corona-Pandemie erhöhte sich im gastronomischen Bereich der Einsatz von Einwegverpackungen für Essen zum Mitnehmen und Ausliefern weiter. Mehrwegverpackungen haben somit ein enormes Einsparpotential.
Ist Mehrweg wirklich ökologischer?
Mehrwegbehälter sind meist aus Kunststoff. Das ist aber nicht per se schlecht. Die Behälter müssen den Anforderungen der Gastronomie genügen und mehrere hundert Male genutzt werden können. Wenn sie dann zu Abfall werden, sind Behälter aus einer Kunststoffart recyclingfähig. Eine Einwegverpackung wird dagegen nach nur einmaliger Nutzung zu Abfall und kann zudem meist schlecht oder gar nicht recycelt werden.
Bei der Herstellung von Verpackungen entstehen Emissionen von Treibhausgasen. Schon nach zehn Nutzungen können Mehrwegbehälter in der Klimabilanz besser abschneiden als Einwegverpackungen. Mehrweggefäße sollten daher möglichst lange in Nutzung bleiben.
Richtig ist, dass die Reinigung der Mehrwegbehälter sich negativ auf deren Umweltbilanz auswirkt, doch der ökologische Nutzen durch die mehrfache Verwendung ist weitaus höher.
Ist Mehrweg nicht unhygienisch?
Mehrwegbehältnisse müssen dieselben Hygiene-Anforderungen erfüllen wie Besteck und Geschirr im Restaurant.
Darf ich eigene Behälter befüllen lassen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der mitgebrachte Behälter oder Becher muss natürlich sauber sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen die Betriebe die Befüllung ablehnen. Für die anschließende sichere und hygienische Lagerung der Speise sind Sie dann selbst verantwortlich. Wenn ein gastronomischer Betrieb jedoch Mehrwegverpackungen anbietet, ist er nicht zur Befüllung kundeneigener Behälter verpflichtet.
Welche Kosten fallen für mich an?
Je nach Anbieter kann ein unterschiedlich hohes Pfand für die Mehrwegbehälter erhoben werden, welches Ihnen aber in voller Höhe zurück erstattet wird.
Die Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein oder schlechter gestellt werden als die Einwegverpackung.