Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, als internes Planungsinstrument ein Abfallwirtschaftskonzept über die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und von ihnen zu entsorgenden Abfälle aufzustellen und bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben.
Das Abfallwirtschaftskonzept beinhaltet u.a. die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, die Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Methoden und Einrichtungen der Abfallverwertung und –beseitigung, vorhandene Deponiekapazitäten und Darstellung der Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre sowie Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern.
Mit dem Abfallwirtschaftskonzept aus 2014 zeigen wir unsere Ziele bei der Abfallvermeidung, der Verwertung und der Entsorgung von Abfällen sowie ihre Umsetzung mit geeigneten Maßnahmen auf. Neben wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Zielsetzungen wird auch der Nutzen der Energiegewinnung aus Abfällen für den Klimaschutz beleuchtet. Aktuell wurde damit begonnen, das Abfallwirtschaftskonzept bis 2024 unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fortzuschreiben.