Das schont Ressourcen und minimiert Umweltschäden
Richtig entsorgen!
In Elektro- und Elektronikaltgeräten (E-Schrott) sind viele Rohstoffe und seltene Erden/Metalle enthalten. Wer sich von seinen E-Geräten trennen will, sollte deshalb unbedingt vorher prüfen, ob die Geräte weiterverwendet werden können. So können Sie das Gerät beispielsweise privat weitergeben oder auf unserer Online-Plattform verschenkenundmehr.de verschenken oder günstig auf anderen Wegen verkaufen.
Soll das Gerät nicht weiterverwendet werden, darf es auf keinen Fall in die Restmülltonne. Nur wenn E-Geräte richtig entsorgt und verwertet werden, können aus den Bestandteilen sogenannte Sekundärrohstoffe (Metalle, Kunststoffgranulate) erzeugt werden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Wertstoffhöfe oder Handel
Kostenfreie Annahmestellen
E-Schrott können Sie im Landkreis Böblingen zu unseren Wertstoffhöfen bringen. Die Abgabe ist des Weiteren beim Hersteller oder Händler sowie zertifizierten Erstbehandlungsanlagen (Verwertungsanlagen oder zertifizierte Sozialwerkstätten) möglich.
Bitte nicht!
Die falschen Wege der E-Schrott-Entsorgung
Entsorgung in der Natur? Bitte nicht!
E-Geräte dürfen nicht in der Natur entsorgt oder ausgeschlachtet werden – dies gefährdet die Umwelt und im Zweifel auch unmittelbar die Gesundheit, da gefährliche Inhaltsstoffe aus den E-Geräten in die Umwelt dringen können (etwa Quecksilber aus zerbrochenen Leuchtstoffröhren oder FCKW aus alten Kühlschränken etc.).
Entsorgung in der Restmülltonne? Bitte nicht!
Wird E-Schrott über die Restmülltonne entsorgt, besteht das Risiko von Bränden, insbesondere bei Geräten mit Batterien oder Akkus. Akkus sind wieder aufladbare Batterien. Zerbrechen elektrische und elektronische Geräte, können schädliche Substanzen austreten. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe für das Recycling verloren, weil Restmüll ohne Nachsortierung verbrannt wird.
Illegale Sammlung von E-Schrott? Bitte nicht!
Es besteht das Risiko, dass Personen, die ohne einen offiziellen Auftrag von uns, Ihrem Abfallwirtschaftsbetrieb, oder vom Hersteller oder Händler oder einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage E-Schrott annehmen, die Geräte illegal exportieren. Eine Entsorgung oder Aufbereitung von E-Schrott insbesondere im Nicht-EU-Ausland erfolgt oft nach anderen – häufig weit niedrigeren – als den in Deutschland gebräuchlichen Umwelt- und Sozialstandards. Dies hat dann entsprechende negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Menschen vor Ort. Geben Sie also niemals Ihr altes Gerät an Personen, die ohne einen offiziellen Auftrag E-Schrott einsammeln. Vorsicht ist insbesondere auch bei Postwurfzetteln geboten, auf denen unbekannte Personen eine kostenlose Abholung von E-Altgeräten anbieten.
Achtung!
Was es bei der E-Schrott-Entsorgung zu beachten gilt
Achtung! E-Schrott mit Batterien
Achtung! E-Schrott mit Batterien
E-Geräte dürfen nicht in der Natur entsorgt oder ausgeschlachtet werden – dies gefährdet die Umwelt und im Zweifel auch unmittelbar die Gesundheit, da gefährliche Inhaltsstoffe aus den E-Geräten in die Umwelt dringen können (etwa Quecksilber aus zerbrochenen Leuchtstoffröhren oder FCKW aus alten Kühlschränken etc.).
Achtung! E-Schrott mit Lampen
Achtung! E-Schrott mit Lampen/Leuchtmitteln
Wenn Ihre E-Geräte Lampen/Leuchtmittel enthalten, müssen Sie diese, sofern sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vom Gerät trennen. Die Lampen/Leuchtmittel sind im Falle von Gasentladungslampen und LED-Lampen bei der Lampenfraktion (E-Altgeräte) zu erfassen, Glühbirnen und Halogenlampen sind über den Restmüll zu entsorgen.
Achtung! Nachtspeicherheizungen
Achtung! Nachtspeicherheizungen
Elektrische Speicherheizungen enthalten in der Regel Chrom und/oder Asbest. Beide Stoffe gefährden Gesundheit und die Natur, Asbest bereits durch das direkte Einatmen. Insofern müssen Nachtstromspeicherheizungen immer durch Fachpersonal ausgebaut und verpackt und durch einen Nachweis belegt werden. Unser Betrieb nimmt keine Nachtspeicheröfen an. Diese müssen über private Firmen entsorgt werden.
Achtung! Persönliche Daten
Achtung! Persönliche Daten
Wir nehmen bei den abgegebenen E-Altgeräten, beispielsweise bei Computern, Digitalkameras oder externen Festplatten keine Datenlöschung vor. Die Löschung und sonstige Sicherung der Daten liegen in der Verantwortung der Nutzer.
Kostenfreie Annahmestelle
Rückgabe beim Händler
Auch bestimmte Händler von E-Geräten sind zur Rücknahme von Altgeräten unter bestimmten Bedingungen verpflichtet:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mindestens 400m² sowie
- Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft E-Geräte anbieten.
In folgenden Fällen müssen sie Altgeräte aus privaten Haushalten annehmen:
- Kaufen Sie ein neues Elektro- oder Elektronikgerät, muss ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückgenommen werden
- auf Ihr Verlangen müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurückgenommen werden; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen E-Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Auch der Onlinehandel, der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt, muss E-Altgeräte in oben genanntem Umfang zurücknehmen. Bei der Auslieferung von neuen Kühlgeräten/Wärmeüberträgern oder Großgeräten bzw. Bildschirmgeräten besteht die Pflicht der Rücknahme eines entsprechenden alten Geräts. Großgeräte sind Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt. Mit Bildschirmgeräten sind Bildschirme, Monitore und Geräte gemeint, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten. Die Erfüllung der sonstigen Rücknahmepflichten muss der Online-Handel durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten.