Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird.
1. Grundgebühr 2024
Die Grundgebühr beträgt je Nutzeinheit 138,24 €.
*Die Nutzfläche umfasst alle Flächen innerhalb der Gebäude. Dazu gehören auch Treppenhäuser, Lager-, Büro- und Sozialräume sowie Keller und Technikflächen. Erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, berechnet sich die Grundgebühr nach der gesamten Nutzfläche.
2. Leerungsgebühren 2024
Bei großen Mengen
Selbstanlieferungen
Bei schweren Abfällen oder großen Mengen sowie sperrigen Gegenständen aus dem Landkreis Böblingen können Sie auf Antrag direkt zum Restmüllheizkraftwerk anliefern.
Kontaktbox
Beratung, Gebühren, Behälter, Abholung von Sperrmüll / Schrott und Reklamation.
Abfallinfo