Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird.
1. Grundgebühr 2025
Die Grundgebühr beträgt je Nutzeinheit 143,52 €.
Nutzfläche*
entspricht
Bis 200 m² Nutzfläche
0,5 Nutzeinheiten
Von 201 bis 400 m² Nutzfläche
1 Nutzeinheit
Von 401 bis 800 m² Nutzfläche
2 Nutzeinheiten
Von 801 bis 1.300 m² Nutzfläche
3 Nutzeinheiten
Von 1.301 bis 1.800 m² Nutzfläche
4 Nutzeinheiten
Von 1.801 bis 2.600 m² Nutzfläche
5 Nutzeinheiten
Jede weiteren angefangenen 800 m² Nutzfläche
1 zusätzliche Nutzeinheit.
*Die Nutzfläche umfasst alle Flächen innerhalb der Gebäude. Dazu gehören auch Treppenhäuser, Lager-, Büro- und Sozialräume sowie Keller und Technikflächen. Erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, berechnet sich die Grundgebühr nach der gesamten Nutzfläche.
2. Leerungsgebühren 2025
Restmüllbehälter
120 Liter Tonne
6,85 €
je Leerung
240 Liter Tonne
13,70 €
je Leerung
1.100 Liter Container
54,80 €
je Leerung
2.500 Liter Container
123,30 €
je Leerung
4.500 Liter Container
219,20 €
je Leerung
Biotonne
120 Liter Tonne
63,00 €
einmalig pro Jahr
240 Liter Tonne
60,30 €
einmalig pro Jahr
Wertstofftonne
240 Liter Tonne
4,85 €
je Leerung
Papierbehälter
120 Liter Tonne
kostenfrei
240 Liter Tonne
kostenfrei
1.100 Liter Container
kostenfrei
2.500 Liter Container
kostenfrei
4.500 Liter Container
kostenfrei
Bei großen Mengen
Selbstanlieferungen
Bei schweren Abfällen oder großen Mengen sowie sperrigen Gegenständen aus dem Landkreis Böblingen können Sie auf Antrag direkt zum Restmüllheizkraftwerk anliefern.