Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Wohneinheiten und eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird. 

Gebühren 2024

Grundgebühr je Wohneinheit* 77,16 €
Restmülltonne
Leerungsgebühr 120 Liter
Leerungsgebühr 240 Liter

6,60 €13,20 €
Biotonne 120/240 Liter
Jahresleerungsgebühr

61,20 €
Wertstofftonne 240 Liter
Leerungsgebühr

4,70 €
Papiertonne
Leerungsgebühr 120 Liter
Leerungsgebühr 240 Liter

kostenloskostenlos

*Wohneinheit ist jede abgeschlossene Wohnung. Dazu gehören auch Einlieger-, Zweit- und Ferienwohnungen.

Abfallgebühren 2024

Rechenbeispiel

Eine Familie mit einer 120 Liter fassenden Restmülltonne sowie einer 120 oder 240 Liter Biotonne, die den Restmüll neunmal im Jahr leeren lässt, bezahlt insgesamt 197,76 € im Jahr: 77,16 €  + 9 x 6,60 € + 61,20 €. Die Papiertonne ist kostenfrei.

Neun Leerungen Restmüll: 9 x 6,60 € = 59,40 €
   
59,40 € Restmüll-Leerungen
77,16 € Grundgebühr
61,20 € Biomüll
197,76‬ € Gesamt 2024

Optionale Gebühren

Schloss, Zulieferung und Abholung

  • Restmüll-, Bio- und Wertstofftonnen können mit einem Schloss gegen mögliche Fremdeinwürfe bestellt werden. Die Gebühr für ein Schloss beträgt 30 €.
  • Die Zulieferungsgebühr zum bzw. die Abholgebühr vom Grundstück für einen Abfallbehälter beträgt 35 €.

Abfallbehälter

Alle Abfallbehälter sind Eigentum des Landkreises Böblingen und werden grundstücksbezogen bei uns erfasst. Sie bleiben auf dem Grundstück stehen und werden vom nächsten Mieter oder Eigentümer weiter genutzt.

zu den Abfallbehältern

Weniger Restmüll - niedrigere Gebühren

Müll vermeiden lohnt sich.

Wenn Sie Abfälle schon beim Einkaufen und Konsumieren vermeiden und Müll und Wertstoffe gründlich trennen, müssen Sie Ihren Restmüllbehälter nur noch selten zur Leerung bereitstellen. Damit haben Sie die Höhe der Leerungsgebühren selbst in der Hand. Aber nicht nur das: Sie helfen mit beim Klimaschutz durch Einsparen von wertvollen Rohstoffen, Wasser und Energie. Sie können auch mit Ihrem Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. 

Behältergemeinschaften

Haben Privathaushalte wenig Abfälle oder kaum Stellmöglichkeiten für Abfallbehälter, können sie gemeinsam mit anderen Haushalten einen Behälter nutzen.
In diesen Fällen lassen wir Behältergemeinschaften sowohl auf einem Grundstück als auch über benachbarte Grundstücke hinweg zu.
Näheres erfahren Sie bei unserem Kundenservice: 07031 663 1550.