Besonderheiten für Gewerbebetriebe

Abfälle und Wertstoffe richtig entsorgen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterscheidet Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) müssen dem Landkreis Böblingen überlassen und zur öffentlichen Müllabfuhr bereitgestellt werden. Restmüll von außerhalb des Landkreises wird nicht angenommen. Stofflich oder energetisch verwertbare Abfälle müssen getrennt gesammelt werden.

Pflicht zur Bereitstellung

Abfälle zur Beseitigung

Die Behälter müssen immer vom Grundstückeigentümer oder vom Verwalter des Objekts bestellt werden; diese sind zugleich auch der Adressat des Gebührenbescheids. Alle Behälter sind mit einem Chip ausgestattet, über den die einzelnen Leerungen registriert werden.

Grundsätzlich werden die Müllbehälter kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. Bei den 1.100l-Behältern gilt dies jedoch nur für die Standardvariante. Für Sonderausstattungen erheben wir separate Gebühren.

Ist die Nutzung der öffentlichen Abfallabfuhr nicht möglich - zum Beispiel bei zu viel oder sperrigem Müll -, kann eine Selbstanlieferung beim Restmüllheizkraftwerk erfolgen. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang (PDF, 174 KiB).

Restmülltonnen

Diese Restmülltonnen können zweiwöchentlich zur Leerung bereitgestellt werden. 

120 und 240 Liter

Restmüllcontainer

Bei Containern ab 1.100 Liter können Sie zwischen wöchentlichem, zwei- und vierwöchentlichem Leerungsrhythmus wählen. 

1.100 Liter
2.500 Liter
4.500 Liter

Sonderausstattungen Abfallbehälter

Zusätzliche Angebote

Abfälle zur Verwertung

Altpapier und Kartonagen

Altpapier und Kartonagen können in haushaltsüblichen Mengen auf allen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Papierbehälter mit 120l, 240l, 1.100l, 2.500l und 4.500l Fassungsvermögen bieten wir kostenlos an. 120l- und 240l-Papiertonnen können zwölfmal im Jahr bereitgestellt werden. Die Container leeren wir in einer gesonderten 14-täglichen Abfuhr. Alle Abfuhrtermine finden Sie hier.

Bioabfälle

Bioabfälle können über die Biotonne (120 oder 240 Liter) entsorgt werden. Die Jahresleerungsgebühr wird per Gebührenbescheid über die Grundstückseigentümer erhoben. Die zweiwöchentlichen Abfuhrtermine finden Sie hier.

Achtung: Speiseabfälle aus der Gastronomie sowie Fleisch- und Knochenabfälle aus Metzgereien dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden. Bitte wenden Sie sich an einen privaten Speiseresteverwerter bzw. -entsorger.

Informationen zur Entsorgung von größeren Mengen Laub, Gras und sonstigen Bioabfällen finden Sie hier.

Zusätzlich zur Biotonne können bei Bedarf Papiersäcke für Laub und Gras (1,50 €/Stück; erhältlich auf allen Wertstoffhöfen) verwendet und neben die Biotonne unverschlossen zur Abfuhr bereitgestellt werden. 

Andere Wert- oder Schadstoffe

Alle anderen Wert- oder Schadstoffe müssen über die private Entsorgungswirtschaft einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden.

Gewerbeabfallberatung

Ort Ansprechpartner
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07031 663 1931
s.laurisch@lrabb.de